Bewertungsverfahren

Welches Verfahren zur Anwendung kommt hängt von verschiedenen Kriterien und nicht zuletzt auch von der zu bewertenden Immobilie ab.

Normierte Bewertungsverfahren

Die ImmoWertV (kurz für: Immobilienwertermittlungsverordnung) kennt generell drei Verfahren, die grundsätzlich bundesweit geltende Rechtsnormen darstellen. Diese drei Verfahren sind normiert und bilden die Grundlage für zahlreiche sich daraus ableitende spezialisierte Verfahren, die sich im Laufe der Zeit in den verschiedenen Ländern unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Gesetze herausgebildet haben.

  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an vollzogenen Preisen und ist damit gegenwartsbezogen. Obwohl das Vergleichswertverfahren eigentlich die „erste Wahl“ sein sollte, scheitert die Anwendung in der Praxis schlicht an der Verfügbarkeit vergleichbarer Verkaufsfälle. Oft liegen, je nach betrachteter Region, zumindest für Eigentumswohnungen entsprechende Daten vor.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird üblicherweise zur Bewertung von Ein-/Zweifamilienhäusern angewandt. Hier stehen die Herstellungskosten des Gebäudes im Mittelpunkt. Das Verfahren ist daher vergangenheitsbezogen.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wiederum beurteilt die nachhaltig erzielbaren Erträge und orientiert sich somit an zukünftigen Renditeerwartungen. Obwohl dies meist vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien betrifft, kann es sich aber auch z.B. um eine einzelne vermietete Eigentumswohnung handeln.

weitere Verfahren

Spezielle Wertermittlungsverfahren kommen u.a. dann zur Anwendung, wenn vom lokalen Gutachterausschuß keine passenden Daten abgeleitet wurden oder es sich um Spezialimmobilien (z.B. Hotel, Tankstelle,…) handelt.