Bewertungsanlässe?!

Welche Wertermittlungsanlässe gibt es?

Der (subjektive) Wert einer Immobilie hängt sehr stark von der individuellen Sichtweise ab. Das selbstbewohnte Reihenhaus bemißt sich für den Eigentümer und Bewohner anders, als es eine vermietete Eigentumswohnung für den Kapitalanleger kann.
Das Finanzamt betrachtet eine Immobilie wiederum mit anderen Augen, als etwa ein Erbe oder Käufer.
Genau an diesem Punkt kommt der Sachverständige ins Spiel, denn er hat keinerlei persönliches Interesse an einer möglichst hohen oder niedrigen Bewertung. Sein Anliegen ist es, stets den angemessenen Verkehrswert zu ermitteln.

Wen interessiert der Verkehrswert?

Bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten stellen sich Eigentümer, Nutzer oder Interessent einer Immobilie die selbe Frage: Wieviel ist die Immobilie eigentlich wert?
Diese Frage steht besonders oft im Raum, wenn es um den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie geht. Aber auch bei einer Erbauseinandersetzung oder einer Ehescheidung rückt der Immobilienwert in den Mittelpunkt. Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen ist der sog. Verkehrswert.

Was bedeutet »Verkehrswert«?

Unter Verkehrswert (auch Marktwert) versteht man den Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen wäre. Persönliche Verhältnisse oder ungewöhnliche Umstände dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.

Sind Marktwert und Marktpreis nicht das Gleiche?

Der Marktwert bezeichnet den eigentlichen Wert einer Immobilie, während der Marktpreis der Geldbetrag ist, der für eine Immobilie tatsächlich bezahlt wird. Man möchte nun meinen, niemand würde mehr als den eigentlichen Wert bezahlen und ein Verkäufer sollte doch auch nicht unter Wert verkaufen.
Die Bereitschaft mehr zu bezahlen kann jedoch in der Erwartungshaltung zukünftig weiter steigender Preise begründet sein. Oder der Käufer besitzt das angrenzende Grundstück und möchte so sein Grundstück erweitern, oder es besteht eine emotionale Verbindung dazu, oder, oder, oder…
Der Verkauf „unter Wert“ kommt meist unter Zeitdruck oder einem (wirtschaftlichen) Zwang (oft: Zwangsversteigerung) zustande.

Bewertungsobjekte

Die häufigsten Bewertungsobjekte sind sicherlich Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Grundstücke im Allgemeinen. Im Grunde bieten sich aber sämtliche Immobilien und Liegenschaften an, für die es auch eine Nachfrage gibt. Dies könnten dann z.B. Hotels, Gastwirtschaften, Tankstellen oder Autohäuser sein.

Mögliche Bewertungsanlässe

  • Verkehrswertgutachten für Kauf bzw. Verkauf
  • Werteinschätzung
  • Vermögensübertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • steuerliche Beurteilung
  • Überprüfung eines bestehenden Gutachtens